Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen werden von Banken insbesondere bei Immobilienkrediten für den Fall erhoben, dass zwischen dem im Vertrag vorgesehenen Auszahlungstermin und dem tatsächlichen Abruf des Kredits ein größerer Zeitraum liegen sollte. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie als Bauherr den Kreditbetrag nicht als Gesamtsumme, sondern in Teilbeträgen abrufen möchten, zum Beispiel nach Fertigstellung verschiedener Bauabschnitte.
»Zum VergleichBereitstellungszinsen sind also die Zinsen, die von der Bank auf die noch nicht abgerufene Summe berechnet werden. Die Zinsen fallen allerdings erst nach der „bereitstellungszinsfreien“ Zeit an. Je nach Bank variiert diese zwischen zwei und zwölf Monaten. Die Höhe des Bereitstellungszinses liegt üblicherweise zwischen 2,4 und 3 Prozent jährlich. Also ca. 0,2 – 0,25 Prozent pro Monat.
Tipp: Für eine genaue Berechnung und Kalkulation der Kosten sollten Sie sich hier ein individuelles Angebot erstellen lassen. Sonst laufen Sie Gefahr, deutlich zu viel Geld auszugeben!
Rechenbeispiel:
Höhe des Darlehens | 100.000,- Euro |
Bereitstellungszinsen | 0,25 % pro Monat ab dem 180. Tag (6 Monate) |
Datum der Zinsfestschreibung | 01.01.2016 |
Tag des Auszahlung | 01.09.2016 |
Die Bereitstellungszinsen müssen also ab dem 01.07.2016 für 90 Tage gezahlt werden. Daraus folgt die Berechnung: 100.000 € * 0,25 % * 3 Monate = 750 Euro Bereitstellungszinsen.